Absolutes Feuerverbot im Wald und an Wald-
rändern – Bade- und Betretungsverbot für Gewässerabschnitte.
Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft ist aktuell gross (neu Waldbrandgefah-
renstufe 4). Der Kantonale Führungsstab hat ab Dienstag, 19. Juli 2022, ein absolu-
tes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern erlassen. Hinsichtlich des baldigen National-
feiertags mahnt der Kantonale Führungsstab bereits jetzt im Siedlungsgebiet zum vorsichti-
gen Umgang mit Feuerwerk. Der Abstand zum Wald muss mindestens 200 Meter betragen.
Weitere Informationen finden Sie im beigefügten Dokument.