Mitteilung vom
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Während der Hauptsetz- und Brutzeit vom 1. April bis 31. Juli sind alle Hunde im Wald und an Waldrändern an der Leine zu führen. Fehlerhafte Hundebesitzer werden gebüsst.
Im Wald streunende Hunde und Hauskatzen dürfen nach erfolgloser Mahnung oder wenn die Besitzverhältnisse nicht geklärt werden können durch die Jagdaufsicht abgeschossen werden.