Gemeinde Läufelfingen

Mitteilung vom

Projektbeschreibung 
Das von der Bau- und Umweltschutzdirektion am 12. August 2025 beschlossene 
Bauprojekt für den Ausbau der Bahnhofstrasse innerorts in der Gemeinde Läufelfingen 
wird gemäss § 13 des Raumplanungs- und Baugesetzes und § 40 des Gesetzes über die 
Enteignung während 30 Tagen, 
vom 23. Oktober 2025 bis 21. November 2025 
in der Gemeindeverwaltung Läufelfingen öffentlich aufgelegt und kann dort während 
der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. 
 

Rechtsmittel / Einsichtnahme 
Einsprachen zu diesem Bauprojekt sind bis spätestens 21. November 2025 schriftlich 
und begründet der Bau- und Umweltschutzdirektion, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal 
einzureichen. 


Kontaktstelle 
Kanton Basel-Landschaft / Tiefbauamt 
Rheinstrasse 29  
4410 Liestal 


Frist 
Ablauf der Frist: 21.11.2025

Kontakt

Gemeindeverwaltung Läufelfingen
Hauptstrasse 11
4448 Läufelfingen

gemeinde@laeufelfingen.ch
062 285 10 80

Schalter-Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Freitag
10.00 - 12.00 Uhr

Mittwoch
16.00 - 18.30 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
(vor offiziellen Feiertagen bis 16.00 Uhr)

Freitag
09.00 - 12.00 Uhr