Gemeinde Läufelfingen

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Dienstleistungen

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Abmeldebestätigung

Bei der Anmeldung in einzelnen Kantonen resp. Gemeinden wird eine Abmeldebestätigung der Wegzugsgemeinde verlangt. Bei einem Wegzug von Läufelfingen können wir Ihnen dieses Dokument bei der Abmeldung gerne ausstellen. Die Ausstellung ist mit Kosten von Fr. 10.-- verbunden.

 

Betreibungsregisterauszug

Sie brauchen für eine Stellen-Bewerbung oder den Abschluss eines Mietvertrages einen Auszug aus dem Betreibungsregister?

Am einfachsten bestellen Sie diesen online über diesen Link. Die Zustellung erfolgt prompt bis am Folgetag per Mail. Ebenfalls bestellen können Sie einen Auszug an jedem Postschalter. Betreibungsregister-Auszüge können ohne speziellen Nachweis nur für die eigene Person bestellt werden. Die Gemeindeverwaltung hat keinen Zugriff auf diese Daten und kann Ihnen da leider nicht weiter helfen.

Heimatausweis

Einen Heimatausweis benötigen Sie zur Anmeldung einesWochenaufenthaltes in einer anderen Gemeinde - z.B. als Student oder bei einem Saison-Job. Den Heimatausweis erhalten Sie auf der Gemeindeverwaltung. Wenn Sie diesen vorab per Telefon oder Mail bestellen (Tel. 062 285 10 80 oder gemeinde@laeufelfingen.ch) können wir das Dokument vorbereiten für die Abholung an einem der Folgetage (Kostenpunkt Fr. 10.--)

 

Heimatschein

Ursprünglich musste dieses Dokument bei der Anmeldung in einer Gemeinde hinterlegt werden. Ein Heimatschein wurde bei Erreichen der Volljährigkeit von der jeweiligen Wohnsitzgemeinde eingefordert und hinterlegt. Bei einem späteren Umzug wurde der Heimatschein ausgehändigt und am neuen Wohnort wieder aufbewahrt. Das Dokument hat in den letzten Jahren zusehends an Bedeutung verloren. Es gibt aber noch Kantone resp. Gemeinden, welche einen Heimatschein bei der Anmeldung verlangen. Heimatscheine müssen bei der Heimatgemeinde (Bürgerort) resp. dem jeweils zuständigen Zivilstandsamt bestellt werden. Die Gemeindeverwaltung kann Ihnen hier leider nicht weiter helfen.

 

Kinder- und Jugendzahnpflege

Die Kinder- und Jugendzahnpflege steht allen Kindern ab Eintritt in den Kindergarten und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres offen. Die Leistungen erfolgen auf der Basis des Kantonalen Gesetzes über die Kinder-und Jugendzahnpflege SGS 902 sowie den dazugehörenden Verordnungen und dem kommunalen Reglement über die Kinder- und Jugendzahnpflege. Die KJZ  bezweckt die Erhaltung und Förderung gesunder und funktionstüchtiger Kauapparate der Kinder und Jugendlichen zu vertretbaren Kosten bei gesicherter Qualität und bietet folgende Dienstleistungen an:

  • Regelmässige Kontrollen der Zähne bis zum 18. Geburtstag
  • Vorbeugende Massahmen gegen Karies und Paradontitis
  • Behandlung von Karies und Zahnfehlstellungen
  • Reduzierter Tarif für alle notwendigen Behandlungen
  • Einkommens- und vermögensabhängige Sozialbeiträge

Den Eltern wird im Normalfall beim Kindergarten- oder Schuleintritt ein Formular für die Anmeldung abgegeben. Dieses kann bei der zuständigen Lehrkraft auch nachträglich verlangt oder über den nachstehenden Link heruntergeladen werden.

Sozialhilfe

Die Unterstützung durch die Sozialhilfebehörde erfolgt aufgrund des kantonalen Gesetzes über die Sozial- und die Jugendhilfe SGS 850 und der Sozialhilfe-Verordnung SGS 850.11. Sollten Sie Unterstützung brauchen, benötigt die Behörde detaillierte Angaben zu Ihrer Person und den aktuellen Umständen. Dafür ist das nachfolgende Formular vollständig auszufüllen und der Gemeinde zuzustellen oder auf der Gemeindeverwaltung abzugeben. Sie werden anschliessend von der Behörde zu einem Gespräch eingeladen. 

 

 

 

Wohnsitzbescheinigung

Wohnsitzbescheinigungen benötigen Sie gelegentlich im Verkehr mit Banken, Krankenkassen und Amtsstellen. Am besten bestellen Sie diese telefonisch (062 285 10 80) oder per Mail (gemeinde@laeufelfingen.ch) auf der Gemeindeverwaltung. Wir bereiten das Dokument vor und sie können es nach Vereinbarung auf der Gemeindeverwaltung abholen. Für diese Dienstleistung müssen wir eine Gebühr von Fr. 10.-- verlangen.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Läufelfingen
Hauptstrasse 11
4448 Läufelfingen

gemeinde@laeufelfingen.ch
062 285 10 80

Schalter-Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Freitag
10.00 - 12.00 Uhr

Mittwoch
16.00 - 18.30 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Freitag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
(vor offiziellen Feiertagen bis 16.00 Uhr)